Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn

  • beide Partner deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide Partner volljährig und kinderlos sind,
  • keiner der Partner bereits verheiratet war,
  • beide Partner ihren Haupwohnsitz in Lemwerder haben,
  • beide Partner in Lemwerder geboren wurden.

Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe. Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

Wenn der Hauptwohnsitz nicht Lemwerder ist, ist eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung Ihrer zuständigen Meldebehörde „zur Vorlage beim Standesamt“ erforderlich.

Wurden Sie nicht in Lemwerder geboren, benötigen Sie einen beglaubigten Registerauszug Ihres Geburtseintrages.
Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

Verwitwete oder geschiedene Partner müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:

Eine Eheukrunde der letzten, vorangegangenen Ehe mit einem entsprechenden Auflösungsvermerk oder eine Eheurkunde und einem Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe; Vorlage einer Sterbeurkunde des letzten Ehepartners oder des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk.

Sofern die Register beim Standesamt Lemwerder geführt werden, werden die Urkunden vor Ort ausgestellt.

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen. Wenn Sie oder Ihre Partnerin oder Ihr Partner

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
  • nicht im Bundesgebiet geboren wurden
  • ein minderjähriges Kind haben
  • gemeinsame Kinder haben
  • adoptiert wurden
  • mehrere Vorehen hatten
  • im Ausland geschieden wurden

Ist die letzte Ehe nicht vor einem deutschen Standesamt geschlossen worden, so ist auch die Auflösung aller weiterer Vorehen durch Vorlage aller Scheidungsurteile bzw. Sterbeurkunden nachzuweisen.

Beachten Sie:
Ausländische Scheidungsurteile bedürfen der Prüfung oder Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich. Dazu ist es erforderlich, dass die Scheidungsurteile vor Anmeldung der Eheschließung je nach Einzelfall erst der Regierungsvertretung in Oldenburg oder dem Oberlandesgericht Oldenburg vorgelegt werden müssen. Die Vorlage erfolgt über das Standesamt.

 

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an:

Frau Helling unter 0421 / 67 39 47, E-Mail: helling@lemwerder.de.

 

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